Ich habe nie damit gerechnet, dass mein eigenes Kind mich für verrückt erklären lassen will. Eines Abends saß ich in meiner Küche und las einen Brief vom Amtsgericht, in dem meine Tochter schrieb,…

Ich habe nie damit gerechnet, dass mein eigenes Kind mich für verrückt erklären lassen will. Eines Abends saß ich in meiner Küche und las einen Brief vom Amtsgericht, in dem meine Tochter schrieb,...

Meine Tochter hat beim Gericht beantragt, mich für nicht mehr zurechnungsfähig erklären zu lassen. Sie schrieb, ich sei verwirrt, leicht zu beeinflussen und nicht mehr in der Lage, über mein Vermögen zu entscheiden. Sie tat das, weil ihr mein Testament nicht gefiel. Was sie nicht wusste: An dem Tag, an dem ich dieses Testament unterschrieben habe, hatte mein Notar auf meine ausdrückliche Bitte eine Kamera laufen.

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Mein Name ist Waltraut Bergmann. Ich bin 71 Jahre alt und lebe in Regensburg, im Stadtteil Amhof, in einem alten Haus am Fluss, in dem mein Mann Josef und ich 40 Jahre lang gewohnt haben. Josef war Steinmetz. Er hat sein Leben lang mit Sandstein gearbeitet, an Kirchen, an alten Häusern, an Grabsteinen.

Als er vor drei Jahren starb, war halb Regensburg auf seiner Beerdigung, weil es kaum ein altes Gebäude in dieser Stadt gibt, an dem er nicht irgendwann gearbeitet hat. Wir waren 47 Jahre verheiratet. Er hinterließ mir das Haus, seine Werkstatt, die inzwischen verpachtet ist, und ein bisschen Erspartes. Zusammen etwa 400.

000 Euro, wenn man alles verkaufen würde. Für Regensburger Verhältnisse nicht viel, aber genug, dass es Menschen interessiert. Wir haben zwei Kinder. Sabine ist 47.

Sie ist Immobilienmaklerin, verheiratet mit Norbert, der etwas mit Finanzberatung macht. Sie wohnen in einem großen Haus in Neutraubling, das größer ist, als sie es sich leisten können. Und dann ist da Michael, unser Sohn. Er hat seit seiner Geburt eine Behinderung, eine Muskelerkrankung, die langsam fortschreitet.

Er sitzt seit seinem dritten Lebensjahr im Rollstuhl. Er wohnt in einer betreuten Wohngruppe hier in Regensburg, arbeitet halbtags in einer Werkstatt und ist der freundlichste Mensch, den ich kenne. Michael wird nie in der Lage sein, vollständig für sich selbst zu sorgen. Das war immer klar, seit er ein Kind war.

Es hat Josef und mich unser ganzes Leben lang beschäftigt, was aus dem Jungen wird, wenn wir nicht mehr da sind. In seinen letzten Monaten, als er schon wusste, dass es zu Ende geht, sagte Josef einmal zu mir: „Waltraut, wenn ich weg bin, dann regel das mit dem Erbe. Und zwar richtig. Der Michael braucht mehr als die Sabine.

Die Sabine hat ihre Hände, ihren Kopf und ihren Beruf. Der Michael hat nur uns. “ Dann sagte er noch etwas, das mir damals übertrieben vorkam: „Und wenn du es regelst, dann mach es hieb- und stichfest. Die Sabine wird das nicht hinnehmen.

Die wird kämpfen. “ Ich sagte: „Josef, das ist unsere Tochter. “ Er antwortete: „Ja. Und ich kenne sie.

Etwa ein Jahr nach Josefs Tod habe ich mein Testament gemacht. Ich habe mir Zeit gelassen damit, ich wollte es richtig machen, in Ruhe, nicht in der ersten Trauer. Und ich habe es so aufgesetzt: Das Haus in Amhof und der größte Teil des Vermögens gehen in eine Konstruktion zu Gunsten von Michael. Nicht direkt an ihn, denn das wäre für ihn schlecht gewesen.

Sein Erbe wäre auf seine Leistungen angerechnet worden, und am Ende hätte er nichts davon gehabt. Mein Notar, Herr Dr. Eigner, hat mir erklärt, wie man das richtig macht, mit Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft, sodass Michael lebenslang die Erträge bekommt und versorgt ist, ohne dass ihm alles gleich wieder weggerechnet wird. Sabine bekommt ihren Pflichtteil.

Den kann ihr niemand nehmen, und ich wollte ihn ihr auch nicht nehmen. Aber eben nur den Pflichtteil, nicht die Hälfte vom Ganzen. Ich fand das gerecht, und ich finde es bis heute gerecht. Sabine hat einen Beruf, ein Haus, einen Mann mit Einkommen, zwei gesunde Kinder.

Michael hat einen Rollstuhl und eine Krankheit, die schlimmer wird. Gerecht heißt nicht, dass jeder gleich viel bekommt. Gerecht heißt, dass am Ende beide leben können. Jetzt kommt der Teil, der später alles entschieden hat.

Als ich beim Notar saß und das Testament fertig war, erinnerte ich mich an Josefs Worte: „Die wird kämpfen. “ Ich fragte Herrn Dr. Eigner: „Was passiert, wenn jemand nach meinem Tod behauptet, ich sei nicht klar im Kopf gewesen, als ich das unterschrieben habe? “ Er sah mich an und sagte: „Frau Bergmann, das kommt häufiger vor, als Sie denken.

Die Anfechtung wegen mangelnder Testierfähigkeit ist der übliche Weg, wenn jemand mit einem Testament nicht einverstanden ist. Man behauptet, der Erblasser sei dement gewesen, verwirrt, unter Einfluss Dritter. “ Ich fragte: „Und wie schützt man sich dagegen? “ Er sagte, es gäbe zwei Dinge, die wir tun könnten.

Erstens: Ich ließe mich am selben Tag von einem Facharzt untersuchen, einem Neurologen oder Psychiater, der mir die volle Geschäfts- und Testierfähigkeit bescheinigt. Zweitens: Wir zeichneten die Beurkundung mit meiner Zustimmung auf Video auf. Dann gäbe es später keinen Streit darüber, in welchem Zustand ich war. Ich habe keine Sekunde gezögert.

Ich sagte: „Machen wir beides. “ Und so haben wir es gemacht. Am Vormittag jenes Tages war ich bei einer Fachärztin für Neurologie, Frau Dr. Sommer.

Eine gründliche Untersuchung, über eine Stunde. Sie hat mir Fragen gestellt, Tests gemacht, mich rechnen, erinnern und erklären lassen. Am Ende schrieb sie einen ausführlichen Befund: volle Orientierung, keinerlei Hinweise auf eine kognitive Beeinträchtigung, uneingeschränkte Geschäfts- und Testierfähigkeit. Am Nachmittag saß ich bei Herrn Dr.

Eigner. Eine Kamera stand auf einem Stativ. Er hat mich gefragt, ob ich einverstanden bin. Ich habe zugestimmt, das ist auf dem Video zu sehen und zu hören.

Dann hat er das Testament mit mir Punkt für Punkt durchgesprochen, vor laufender Kamera. Er hat mich gefragt, was jede Regelung bedeutet, und ich habe es ihm mit eigenen Worten erklärt. Er hat mich gefragt, warum ich Michael mehr zuwende als Sabine, und ich habe es erklärt: weil mein Sohn behindert ist und lebenslang Unterstützung braucht und weil meine Tochter gesund ist und einen Beruf hat. Er hat mich sogar gefragt, ob mich jemand zu dieser Entscheidung gedrängt habe.

Und ich habe klar in die Kamera gesagt: „Niemand. Das ist meine Entscheidung. Mein Mann und ich haben das schon vor Jahren so besprochen. “ 40 Minuten Video.

Eine 71-jährige Frau, die klar spricht, klar denkt und jede Frage präzise beantwortet. Danach habe ich nicht mehr daran gedacht. Ich habe es weggelegt und mein Leben weitergelebt. Ich dachte, das sei eine Vorsichtsmaßnahme für nach meinem Tod, für den Fall, dass Sabine dann etwas versucht.

Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie es zu meinen Lebzeiten versucht. Es fing damit an, dass Sabine von dem Testament erfuhr. Ich hatte es ihr nicht erzählt, nicht aus Heimlichkeit, sondern weil man über sein Testament nicht redet. Aber Michaels Betreuerin in der Wohngruppe wusste davon, weil ich mit ihr die Versorgungsfragen besprochen hatte.

Irgendwie kam es über eine dritte Person zu Sabine. Sie rief mich an, und ihre Stimme war anders als sonst: „Mama, stimmt es, dass du dein Testament gemacht hast und der Michael kriegt fast alles? “ Ich sagte, ich hätte mein Testament gemacht, Michael sei bedacht, weil er Hilfe braucht, und sie bekomme ihren Pflichtteil. Es war einen Moment still.

Dann sagte sie: „Den Pflichtteil. Also die Hälfte von dem, was mir eigentlich zusteht. “ Ich sagte: „Sabine, dir steht nichts zu, solange ich lebe. Es ist mein Vermögen, und ich habe entschieden, dass dein Bruder es nötiger hat.

“ Sie hat aufgelegt. In den Wochen danach kam Norbert ins Spiel. Er rief an, sehr höflich, sehr sachlich, und erklärte mir, ich hätte mich wohl beeinflussen lassen. „Von wem?

“, fragte ich. „Von der Wohngruppe“, sagte er, die hätten ja ein Interesse daran, dass Michael Geld bekommt. Ich sagte, das sei Unsinn, ich hätte das mit Josef vor Jahren so besprochen. Da sagte Norbert einen Satz, der mich hätte warnen sollen: „Waltraut, es ist ganz normal, dass man in einem gewissen Alter Entscheidungen trifft, die man später bereut.

Da muss die Familie manchmal einschreiten, um einen zu schützen. “ Um mich zu schützen vor mir selbst. Dann kamen die Besuche. Sabine kam plötzlich häufiger, was sie jahrelang nicht getan hatte, und sie stellte merkwürdige Fragen.

Ob ich noch selbst koche. Ob ich manchmal vergesse, wo ich etwas hingelegt habe. Ob ich mich beim Einkaufen mit dem Wechselgeld verrechne. Sie machte Notizen, nicht offen, aber ich sah, wie sie danach im Auto etwas in ihr Handy tippte.

Einmal kam sie an einem Dienstagnachmittag und brachte Kuchen mit. Sie war freundlich, fast zärtlich, wie sie es seit Jahren nicht gewesen war. Wir saßen in der Küche, und irgendwann sagte sie beiläufig: „Mama, du hast ja hier so viele Medikamente stehen. Nimmst du die alle regelmäßig?

Vergisst du das nicht manchmal? “ Ich nehme ein Blutdruckmittel. Ein einziges. Es stand in einer kleinen Dose auf der Fensterbank.

Aber sie sprach von so vielen Medikamenten, und ich sah, wie sie sich die Fensterbank ansah, als würde sie ein Bild davon im Kopf abspeichern. Ein anderes Mal fragte sie, ob sie mal meine Kontoauszüge sehen dürfe. Nur um zu gucken, ob alles in Ordnung sei, sie kenne sich ja mit Zahlen aus. Ich sagte: „Meine Kontoauszüge gehen niemanden etwas an.

“ Sie lächelte und sagte: „Mama, du musst dich nicht schämen, wenn du den Überblick verlierst. “ Ich hatte den Überblick nicht verloren. Ich hatte ihn nie verloren. Ich habe vierzig Jahre lang die Buchhaltung von Josefs Werkstatt gemacht.

Dann kam der Moment, in dem ich begriff, was gespielt wurde. Sie brachte eine Freundin mit, die angeblich zufällig dabei war, eine Frau Reischel. Vor dieser Fremden stellte sie mir Fragen wie: „Mama, weißt du noch, welches Jahr wir haben? “ In einem Tonfall, als spräche sie mit einem Kind.

Ich sagte nur: „Sabine, du hast einen Fleck auf der Bluse. “ Die Freundin hat verlegen gelacht, Sabine nicht. Innerlich lief es mir kalt den Rücken hinunter. Ich hatte verstanden: Sie sammelte Zeugen.

Diese Frau Reischel war nicht zufällig dabei. Sie war da, um später sagen zu können, sie habe die alte Frau Bergmann erlebt, und die sei verwirrt gewesen. Meine Tochter hatte eine Zeugin in mein Haus gebracht, um mich für dement erklären zu lassen. Ich rief noch am selben Abend Herrn Dr.

Eigner an. Er hörte sich alles an und sagte dann sehr ruhig: „Frau Bergmann, das klingt danach, als würde Ihre Tochter ein Betreuungsverfahren vorbereiten. Sie will beim Betreuungsgericht anregen, dass für Sie eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, mit ihr als Betreuerin. Damit hätte sie Zugriff auf Ihre Vermögensangelegenheiten.

Und ein Testament, das von einer betreuten Person stammt, lässt sich später leichter angreifen. “ Ich fragte: „Und was mache ich jetzt? “ Er sagte: „Nichts. Sie machen gar nichts.

Sie haben bereits alles getan, was nötig ist. Sie haben ein ärztliches Attest und ein Video. Lassen Sie sie ruhig den Antrag stellen. Er wird ihr um die Ohren fliegen.

Vier Monate später kam die Post vom Amtsgericht Regensburg. Ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet worden ist, angeregt von meiner Tochter Sabine Ehrlich, geborene Bergmann. Ich saß in meiner Küche und las, was mein eigenes Kind über mich geschrieben hatte. Sie schrieb: „Ihre Mutter zeige seit dem Tod des Vaters zunehmende Anzeichen von Verwirrtheit.

Sie vergesse Termine, sie treffe finanzielle Entscheidungen, die sie nicht überblicke. Sie stehe unter dem Einfluss von Personen aus dem Umfeld ihres behinderten Bruders, die sich Vorteile verschaffen wollten. Es sei zu befürchten, dass die Mutter ihr Vermögen nicht mehr sachgerecht verwalten könne. “ Daher werde die Einrichtung einer Betreuung für die Bereiche Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten angeregt.

Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten. Also mein Geld und mein Haus. Es waren vier Seiten. Vier Seiten, auf denen meine Tochter mich Stück für Stück in eine verwirrte alte Frau verwandelte.

Sie hatte Beispiele aufgeschrieben, dass ich einmal einen Geburtstag vergessen hätte, dass ich einmal am Telefon einen Namen verwechselt hätte, dass ich in einem Gespräch mit ihrer Freundin verwirrt gewirkt hätte. Da hatte sie sogar den Namen der Zeugin angegeben. Ich habe diese vier Seiten an diesem Abend dreimal gelesen. Beim dritten Mal habe ich etwas begriffen, das schlimmer war als der Inhalt.

Ich habe begriffen, wie lange sie daran gearbeitet hatte. Die Beispiele reichten über Monate zurück. Der vergessene Geburtstag war im Frühjahr gewesen. Der verwechselte Name im Sommer.

Der Besuch mit der Freundin im Herbst. Meine Tochter war also seit fast einem Jahr mit einem Notizbuch durch mein Leben gegangen. Jeder Besuch, über den ich mich gefreut hatte, war in Wahrheit eine Beweisaufnahme gewesen. Jeder Kaffee, jedes Stück Kuchen, jede freundliche Frage.

Sie hatte mich nicht besucht. Sie hatte mich beobachtet. Es tat weh. Ich will nicht so tun, als hätte es mich nicht getroffen.

Ich habe an diesem Abend geweint, allein in meiner Küche, mit diesen vier Seiten vor mir. Nicht wegen des Verfahrens. Wegen der Besuche. Weil ich mich über sie gefreut hatte.

Aber, und das ist wichtig, ich hatte keine Angst. Denn ich wusste, was in meinem Ordner lag. Das Verfahren lief dann so ab, wie mir Herr Dr. Eigner es erklärt hatte.

Das Gericht bestellte zunächst einen Verfahrenspfleger für mich, einen jungen Rechtsanwalt, Herrn Zeller. Er kam zu mir nach Hause, und wir redeten fast zwei Stunden über Josef, über die Werkstatt, über Michael, über das Testament. Er stellte kluge Fragen, und irgendwann klappte er seinen Block zu und sagte: „Frau Bergmann, ich muss Ihnen sagen, ich habe schon viele solcher Verfahren begleitet. Sie sind die klarste Betroffene, die mir je begegnet ist.

Dann ordnete das Gericht ein Sachverständigengutachten an. Das ist Vorschrift. Ein Facharzt muss beurteilen, ob eine Betreuung erforderlich ist. Ich bin zu diesem Gutachter gegangen, einem Psychiater, und habe alles über mich ergehen lassen.

Wieder Tests, wieder Fragen, wieder eine ausführliche Untersuchung. Am Ende habe ich ihm meinen Ordner auf den Tisch gelegt. Den Befund von Frau Dr. Sommer vom Tag der Testamentserrichtung und einen USB-Stick mit dem Video, mit einer Bestätigung des Notars, wann und unter welchen Umständen es aufgenommen wurde.

Der Gutachter hat sich das Video angesehen. Alle 40 Minuten. Danach hat er sein Gutachten geschrieben. Er kam zu dem Ergebnis, dass bei mir keinerlei Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung vorliegen, dass ich meine Angelegenheiten vollumfänglich selbst besorgen kann und dass die Voraussetzungen für eine Betreuung nicht ansatzweise gegeben sind.

Und dann schrieb er einen Satz, der mir bis heute gefällt: „Die im Antrag geschilderten Auffälligkeiten seien altersübliche Alltagsphänomene ohne Krankheitswert, wie sie bei Menschen jeden Alters vorkommen. “ Auf Deutsch: Jeder vergisst mal einen Geburtstag. Dann kam der Gerichtstermin. Das Betreuungsgericht lädt die betroffene Person persönlich vor.

Das ist so vorgeschrieben. Ich saß in einem kleinen Saal am Amtsgericht Regensburg. Neben mir mein Verfahrenspfleger, Herr Zeller. Auf der anderen Seite Sabine und Norbert.

Sabine sah mich nicht an. Nicht einmal. In der ganzen Verhandlung hat meine Tochter mir nicht in die Augen gesehen. Die Richterin, eine Frau etwa in Sabines Alter, hatte alle Unterlagen vor sich.

Sie fragte mich zunächst selbst einige Dinge: Wie ich lebe, wie ich meinen Alltag organisiere, wie ich meine Finanzen regle. Ich habe geantwortet, ruhig und genau. Sie fragte mich auch nach dem Testament, ob ich erklären könne, was darin geregelt sei. Und ich habe es ihr erklärt, Punkt für Punkt.

Die Vorerbschaft, die Testamentsvollstreckung, warum das für einen behinderten Erben nötig ist, damit ihm die Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Ich habe die Begriffe benutzt, die mir Herr Dr. Eigner beigebracht hatte, und ich habe sie richtig benutzt. Die Richterin hörte zu, und irgendwann sah sie kurz von ihren Unterlagen auf und sagte: „Frau Bergmann, Sie erklären mir das juristisch präziser, als es die meisten Angehörigen tun.

“ Dann wandte sie sich an Sabine, und sie sagte etwas, das ich nicht vergessen werde: „Frau Ehrlich, ich habe das Gutachten gelesen. Ich habe außerdem einen fachärztlichen Befund vom Tag der Testamentserrichtung vor mir und eine Videoaufzeichnung der Beurkundung, die ich in Auszügen gesichtet habe. Ihre Mutter war zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei testierfähig und ist es heute ebenso. Können Sie mir erklären, worauf Sie Ihre Anregung stützen?

Norbert wollte etwas sagen, aber die Richterin sagte, sie habe Frau Ehrlich gefragt. Sabine, meine Tochter, saß da und fand keine Antwort. Sie sagte irgendetwas davon, dass sie sich Sorgen gemacht habe, dass es ihr um das Wohl ihrer Mutter gegangen sei. Die Richterin blätterte in dem Antrag und las vor: „Sie schreiben hier, ihre Mutter habe in einem Gespräch verwirrt gewirkt, und benennen dafür eine Zeugin.

Ihre Mutter hat in diesem Gespräch, das habe ich mir schildern lassen, das aktuelle Jahr korrekt genannt. Was genau war daran verwirrt? “ Sabine schwieg. Die Richterin fuhr fort: „Sie schreiben weiter, ihre Mutter stehe unter dem Einfluss von Personen aus dem Umfeld ihres Bruders.

Haben Sie dafür irgendeinen Anhaltspunkt, außer der Tatsache, dass Ihr Bruder im Testament bedacht wird? “ Wieder Schweigen. Dann sagte die Richterin: „Frau Ehrlich, ich muss Ihnen sagen, dass mir die zeitliche Abfolge auffällt. Ihre Anregung erfolgte wenige Monate, nachdem Sie vom Inhalt des Testaments erfahren haben.

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz hilfsbedürftiger Menschen. Es ist kein Instrument, um erbrechtliche Konflikte auszutragen. “

Es wurde sehr still in diesem Saal. Ich habe in diesem Moment meine Tochter angesehen.

Und zum ersten Mal an diesem Tag hob sie den Kopf und sah zurück. Nur eine Sekunde. In ihrem Blick war keine Reue. Da war Ärger.

Ärger darüber, dass es nicht funktioniert hatte. Das war der Moment, in dem etwas in mir endgültig zu Ende ging. Das Verfahren wurde eingestellt. Keine Betreuung, nicht in Teilbereichen, gar keine.

Die Richterin stellte ausdrücklich fest, dass ich meine Angelegenheiten vollumfänglich selbst besorgen kann. Und dann entschied sie über die Kosten. Die Gerichtskosten und die Kosten des Gutachtens wurden Sabine auferlegt, weil, so die Begründung, die Anregung ohne hinreichenden Grund erfolgt sei. Es waren am Ende über 6.

000 Euro. Das Gutachten ist teuer. Meine Tochter hat versucht, mich für unzurechnungsfähig erklären zu lassen, um an mein Haus zu kommen. Und sie ist mit einer Rechnung über 6.

000 Euro nach Hause gegangen. Das ist jetzt neun Monate her. Was danach kam, war für mich fast das Schwerste, denn nach dem Gerichtstermin musste ich entscheiden, wie es mit meiner Tochter weitergeht. Ich habe lange darüber nachgedacht.

Ich habe mit Michael gesprochen, und Michael, der bessere Mensch von uns beiden, hat gesagt: „Mama, die Sabine ist trotzdem meine Schwester. “

Ich habe mein Testament geändert. Nicht so, wie Sabine es wollte, sondern in die andere Richtung. Ich habe hineingeschrieben, was man eine Pflichtteils-Strafklausel nennt.

Mein Notar hat mir geholfen. Kurz gesagt: Wenn Sabine nach meinem Tod das Testament anficht oder mehr fordert als das, was ihr zusteht, verliert sie auch das, was ich ihr freiwillig zugedacht hätte. Und ich habe eine kurze Erklärung hinterlegt, in der ich mit eigenen Worten festhalte, warum ich so entschieden habe, mit Verweis auf das Betreuungsverfahren und dessen Ausgang, damit später kein Gericht rätseln muss. Herr Dr.

Eigner sagte, das sei so wasserdicht, wie ein Testament in Deutschland nur sein kann. Sabine und ich haben seit dem Gerichtstermin dreimal telefoniert. Kurze, höfliche Gespräche. Sie hat sich nie entschuldigt, nicht ein einziges Mal.

Für sie war es, glaube ich, ein Verfahren, das sie verloren hat, und nicht etwas, das sie ihrer Mutter angetan hat. Norbert hat mir einmal geschrieben, ich hätte die Familie zerstört. Ich habe nicht geantwortet. Michael besuche ich jeden Mittwoch.

Wir spielen Karten. Er gewinnt meistens, und dann essen wir zusammen in der Wohngruppe zu Abend. Er weiß von dem ganzen Verfahren nur das Nötigste. Ich wollte ihn da heraushalten, aber er hat einmal etwas gesagt, das mich getroffen hat.

Er sagte: „Mama, ich will nicht, dass du dich mit Sabine streitest wegen mir. Ich brauche nicht so viel. “ Und ich habe geantwortet: „Michael, du brauchst genauso viel, wie du brauchst. Und ich streite mich nicht wegen dir.

Ich streite mich, weil deine Schwester geglaubt hat, sie könnte mir mein Recht wegnehmen, selbst zu entscheiden. Das ist etwas ganz anderes. “

Ich möchte Ihnen etwas mitgeben. Es gibt in Deutschland ein Instrument, das eigentlich zum Schutz alter und kranker Menschen gedacht ist: die rechtliche Betreuung.

Sie ist ein Segen für Menschen, die sich wirklich nicht mehr selbst helfen können. Und sie wird missbraucht, nicht selten von Angehörigen, die an ein Vermögen wollen und wissen, dass eine Betreuung der schnellste Weg ist, einem alten Menschen die Entscheidungsgewalt über sein Leben zu nehmen. Wenn Sie ein Testament machen, das jemanden in der Familie enttäuschen könnte, dann tun Sie zwei Dinge. Sie kosten ein bisschen Geld und einen Nachmittag, und es ist das Beste, was Sie für sich tun können.

Erstens: Lassen Sie sich am selben Tag von einem Facharzt Ihre Testierfähigkeit bescheinigen. Zweitens: Fragen Sie Ihren Notar, ob er die Beurkundung aufzeichnen kann. Ein Video, auf dem eine klare, ruhige Frau erklärt, warum sie so entschieden hat, schlägt jede Behauptung von Verwirrtheit. Es ist der Unterschied zwischen Wort gegen Wort und einem Beweis.

Mein Mann hat es gewusst. Er hat gesagt: „Mach es hieb- und stichfest, die wird kämpfen. “ Ich habe ihm damals nicht ganz geglaubt, aber ich habe auf ihn gehört. Und das hat mir mein Haus, mein Vermögen und meine Selbstbestimmung gerettet.

Ich bin Waltraut Bergmann. In meinem Schreibtisch, in der zweiten Schublade, liegt ein Ordner. Darin ein ärztlicher Befund, ein Beschluss des Amtsgerichts Regensburg und ein USB-Stick mit 40 Minuten Video. 40 Minuten, in denen eine Frau in eine Kamera sieht und ruhig erklärt, warum sie ihrem behinderten Sohn mehr gibt als ihrer gesunden Tochter.

Ich habe dieses Video nie wieder angesehen. Ich muss es auch nicht. Es genügt vollkommen, dass es existiert.

Und dass meine Tochter weiß, dass es existiert.