München, 15. Februar 1896. In der Karlstraße 33 in der Maxvorstadt herrscht eine unheimliche Stille, die den Nachbarn schon am frühen Morgen auffällt.
Der Brotbeutel des Bäckers hängt unangetastet an der Türklinke, die Tageszeitung liegt ungelesen auf der Schwelle, und eine Visitenkarte des Hausarztes Dr. Köck klemmt seit dem Vortag unbeachtet im Türrahmen. Niemand hat die drei Frauen gesehen, die im zweiten Stock des Hauses leben.
Keine Reaktion auf Klopfen, kein Laut aus der Wohnung der Ministerialratswitwe Caroline von Ros.
Was zunächst wie ein stilles Unglück wirkt, entpuppt sich an diesem Tag als eine der spektakulärsten Mordserien der bayerischen Kriminalgeschichte. Drei Frauen sind tot. Alle drei wurden erwürgt.
Und der Mann, der dafür verantwortlich gemacht wird, beteuert bis zu seinem letzten Atemzug seine Unschuld.
Die Bewohnerinnen der Wohnung im zweiten Stock leben äußerst zurückgezogen. Die 74-jährige Caroline von Ros, ihre Tochter Juli und die 54-jährige Köchin Maria Gradel gelten als kränklich und scheu. Der Hausarzt verkehrt regelmäßig, doch ansonsten bleibt der Kontakt zur Außenwelt minimal.
Caroline von Ros ist misstrauisch, ängstlich, öffnet ohne ihre Köchin grundsätzlich niemandem die Tür. Umso bemerkenswerter ist die Stille, die an diesem Februartag über der Wohnung liegt.
Gegen Mittag werden die Nachbarn unruhig. Die im dritten Stock bedienstete Köchin Pauline Pfefferl trifft auf dem Weg zum Einkaufen die im ersten Stock wohnende Mathilde Kuh. Die beiden Frauen tauschen ihre Beobachtungen aus und beschließen, die Hausmeisterwitwe Müller zu verständigen.
Diese wiederum alarmiert Matthias Betz, den Hausdiener des nahe gelegenen Klosters St. Bonifaz. Betz verständigt schließlich den Gendarmerie-Stationskommandanten Fürst.
Als Fürst kurze Zeit später vor Ort eintrifft und weder auf Klingeln noch auf Klopfen eine Reaktion erfolgt, lässt er die Wohnungstür durch einen herbeigerufenen Schlosser öffnen. Fürst und Betz betreten die Wohnung. Auf den ersten Blick scheint alles normal.
Doch dann finden sie im Schlafzimmer von Frau Ros deren Tochter Juli. Die vollständig bekleidete junge Frau liegt quer auf dem Bett, zugedeckt mit einem Oberbett. Sie ist tot.
Matthias Betz geht zurück in den Korridor und öffnet die Tür zur Toilette. Dort findet er Caroline von Ros und die Köchin Maria Gradel halb übereinander auf dem Boden vor dem Klosett. Auch diese beiden Frauen sind tot.
Die Leichen weisen auf den ersten Blick kaum äußere Gewaltspuren auf. Dieser Eindruck täuscht.
Drei Ärzte werden zur Wohnung bestellt, unter ihnen der Hausarzt Dr. Köck. Er gibt zu Protokoll, dass er am Vortag gegen 11 Uhr zu Frau von Ros gerufen worden sei, jedoch niemand geöffnet habe.
Am Nachmittag sei er erneut in die Karlstraße 33 gekommen, wieder ohne Reaktion. Daraufhin habe er seine Visitenkarte an die Tür gesteckt. Die drei anwesenden Mediziner können zur Todesursache zunächst keine sichere Aussage treffen.
Im Schlafzimmer von Frau Ros findet sich eine Flasche mit der Aufschrift „Arsenicum 2“, eine abgeschwächte homöopathische Lösung des Giftes. Zunächst wird eine versehentliche Selbstvergiftung vermutet, dann ein gemeinschaftlicher Selbstmord in Betracht gezogen. Die Leichen werden zum nördlichen Friedhof, dem heutigen Alten Nordfriedhof München, verbracht und dort im Sektionssaal genauer untersucht.
Am 16. Februar, einen Tag nach der Auffindung, werden die Leichname obduziert. Schon die erste Untersuchung bringt eine vollkommen andere Wahrheit ans Licht.
An allen drei Körpern finden sich Spuren von Gewalteinwirkung im Halsbereich. Am Kopf von Caroline von Ros zeigt sich eine Verletzung, die auf einen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand schließen lässt. Am Körper der Köchin Maria Gradel finden sich Abwehrspuren an einem Arm.
Alle drei Frauen starben an Erstickung. Sie wurden erwürgt.
Aus dem vermeintlichen Unglücksfall ist ein dreifacher Mord geworden. Als Todeszeitpunkt wird der späte Vormittag des 14. Februar 1896 angenommen.
Der inzwischen aus Rosenheim eingetroffene Sohn von Caroline von Ros stellt fest, dass Bargeld fehlt. Die Quellen nennen unterschiedliche Summen zwischen 350 und 800 Mark. Des Weiteren fehlen Pfandbriefe verschiedener Nennwerte im Gesamtwert von rund 4000 Mark.
Am 16. Februar kommen die Ermittlungen vollends in Gang. Die Suche nach dem Täter wird durch zahlreiche Falschverdächtigungen, anonyme Briefe und teils erfundene Geschichten erschwert.
Zwar erfolgen mehrere Festnahmen, doch in allen Fällen müssen die Verdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt werden, da sie nachweislich nichts mit dem Dreifachmord zu tun haben.
Sechs Tage nach der Tat meldet sich der in der Karlstraße 38 wohnende Milchmann Göttel bei der Polizei. Er war ein bis zwei Tage vor der Tat in der Wohnung der Ros gewesen, um wie gewohnt die Milch zu bringen. Dabei habe er einen Mann im Abort arbeiten sehen.
„Es fehlt ein bissel was“, habe ihm die Köchin Maria Gradel die Anwesenheit des Fremden erklärt. Der Arbeiter habe auf einer Staffelei gestanden, einem mehrstufigen hölzernen Gestell, das man heute als kleine Trittleiter bezeichnen würde. Da der Mann mit dem Rücken zur Tür gestanden habe und das Licht im Abort sehr spärlich gewesen sei, konnte der Milchmann Göttel diesen Mann später nur ungenau beschreiben.
Die Nachforschungen ergeben, dass es gar keinen Auftrag für derartige Reparaturarbeiten gegeben hatte. Erst im Jahr zuvor waren im Haus Karlstraße die Klosetts eingebaut worden. Es wäre durchaus denkbar, dass jemand die neuerlichen Arbeiten nur vorgetäuscht hatte, um die Wohnung der Damen auszuspionieren.
Und es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass dieser Mann unter den Arbeitern der Firma Holzmann und Co. zu finden sein könnte, die im Vorjahr die Installationsarbeiten ausgeführt hatte.
Am 20. Februar trifft ein anonymer Brief bei der Polizei ein, der den Maurer Johann Berchtold als Tatverdächtigen nennt. Die Ermittler fordern von der Firma Holzmann und Co.
die Liste der damals an den Installationsarbeiten beteiligten Arbeiter an. Auf dieser Liste befindet sich unter anderem der Name Johann Berchtold. Seine Überprüfung bringt eine bemerkenswerte Vorgeschichte zutage.
Der bereits vorbestrafte Maurer hatte früher in der Quellenstraße gewohnt. Dort hält sich nach wie vor das Gerücht, dass der Familienvater Berchtold für den Tod des am 18. März 1891 tot aufgefundenen Knechts Josef Schneider und für den Tod der zwei Jahre später am 23.
Februar 1893 verstorbenen Heubindersfrau Marie Emetzkofer verantwortlich gewesen sein soll. Beiden Opfern waren Wertpapiere geraubt worden. Tatsächlich hatte man damals gegen Berchtold ermittelt.
Zu einer Anklage war es jedoch nicht gekommen. Die Beweise gegen ihn hatten nicht ausgereicht.
Aktuell war Berchtold etwa einen Monat vor der Mordtat in der Karlstraße aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem er wegen Diebstahls eine Haftstrafe verbüßt hatte. Aufgrund dringender Verdachtsmomente wird Berchtold am 21. Februar in seiner Wohnung verhaftet.
Er bestreitet, in irgendeiner Art mit dem Dreifachmord in der Karlstraße involviert zu sein. Er sei nach Beendigung der Arbeiten im Vorjahr überhaupt nicht mehr in der Karlstraße gewesen, behauptet er.
Doch im weiteren Verlauf der Ermittlungen finden sich Zeugen, die Berchtold vor der Tat im Bereich der Karlstraße zwischen Luisen- und Augustenstraße gesehen hatten, ganz in der Nähe des Hauses Nummer 33. Ein Zeuge, ein Herr Kern, will gesehen haben, wie Berchtold am Tatmorgen in das Haus Karlstraße gegangen und nach etwa einer Stunde wieder herausgekommen sei.
Noch schwerer wiegt die Aussage des Eierverkäufers Schmidt, der am Tattag in das Haus gekommen war und der Köchin Maria Gradel Eier verkauft hatte. Als Schmidt gerade an der Wohnungstür stand, sei Berchtold ins Haus gekommen, und als dieser Schmidt sah, sei Berchtold sofort an ihm vorbei im Treppenhaus weiter nach oben gegangen. Als sich Schmidt kurz darauf wieder nach unten begeben wollte, sei ihm aufgefallen, dass Berchtold nun wieder von oben die Treppe hinunterging und an der Tür von Ros läutete.
Schmidt habe noch mitbekommen, dass Berchtold in die Wohnung eingetreten sei. Kurz darauf habe er einen kurzen Schrei und ein Poltern gehört. Er habe wohl angenommen, dass jemand gefallen sei, habe sich aber dennoch nichts weiter dabei gedacht und das Haus verlassen.
Diesen Schrei und das Poltern hatte auch die unter den Damen wohnende Frau Mathilde Kuh mitbekommen, aber auch sie hatte den Geräuschen keine größere Bedeutung beigemessen. Der Verdacht gegen Johann Berchtold erhärtet sich weiter, als seine finanziellen Verhältnisse durchleuchtet werden. Es fällt auf, dass Berchtold kurz nach dem 15.
Februar 1896 einen großen Teil seiner Schulden ausgeglichen hatte. Zudem waren Anschaffungen getätigt worden, die in keinem Verhältnis zu seinen Einnahmen standen. Finanzielle Auffälligkeiten waren bei Berchtold insbesondere auch nach den beiden Fällen des Hausknechts Schneider und nach dem Tod von Frau Emetzkofer im Jahr 1893 festgestellt worden.
Am 28. Mai 1896 reicht Staatsanwalt Guggenheimer schließlich eine 140 Seiten starke Anklageschrift ein. Auch die Vorgänge um Marie Emetzkofer finden darin ihren Platz.
Im Eröffnungsbeschluss zum Prozess wird Berchtold nicht nur des dreifachen Raubmordes in der Karlstraße dringend verdächtigt, sondern auch des Diebstahls von Wertpapieren aus der Wohnung der Heubindersfrau Emetzkofer in der Quellenstraße 13 am 23. Februar 1893.
Zu einem zwischenzeitlichen Eklat führt die Erklärung des Ministers Freiherr von Feilitsch. Er hebt die Polizeiarbeit lobend hervor und erklärt, die polizeiliche Organisation sei so wörtlich „vollständig auf der Höhe der Zeit“ und habe auch im Fall Berchtold den Schuldigen mit rühmenswerter Schnelligkeit ausfindig gemacht. Doch Berchtold ist zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verurteilt.
Sein Verteidiger Dr. Pannwitz sieht in den Worten des Ministers eine unzulässige Vorverurteilung und legt dagegen entschieden Beschwerde ein. Für die Verteidigung ist nämlich eine wichtige Frage aufgeworfen: Kann Berchtold noch auf ein unvoreingenommenes Verfahren hoffen, wenn ein Mitglied der Staatsregierung ihn bereits öffentlich zum Schuldigen erklärt?
Am 12. Oktober 1896 beginnt der Prozess gegen Johann Berchtold vor dem Schwurgericht des königlichen Landgerichts zu München. Den Vorsitz führt Oberlandesgerichtsrat Kremer.
Neben seinen beiden Beisitzern werden zwei Ersatzrichter benannt, da man mit einer langen Verhandlungsdauer rechnet. Die Anklage vertritt der königliche Staatsanwalt Schlicht. Die Verteidigung wird vom Rechtsanwalt und früheren Bürgermeister von Kulmbach, Dr.
von Pannwitz, geführt. Insgesamt sind 14 Sachverständige und ganze 210 Zeugen geladen.
Johann Berchtold weist weiterhin jegliche Schuld von sich und bekennt sich nicht schuldig. Er ist wegen verschiedener Delikte mehrfach vorbestraft. Unter anderem erhielt er wegen Diebstahls und wegen Körperverletzung mehrfach Geldstrafen und Haftstrafen.
Zuletzt hatte er bis zum 14. Januar 1896 eine dreimonatige Haft wegen des Diebstahls eines sogenannten Velozipeds, der damaligen Bezeichnung für ein Fahrrad, abzusitzen.
Die zur Verhandlung stehenden Fälle werden chronologisch abgearbeitet. Professor Messerer, der damals die Sektion des Hausknechts Schneider vorgenommen hatte, bestätigt seinen damaligen Befund, nachdem Schneider eines natürlichen Todes gestorben war. Anzeichen körperlicher Gewalt hatte er an der Leiche nicht feststellen können, vielmehr eine Reihe von schweren Erkrankungsmerkmalen des damals 74-jährigen Schneider.
Ein Mann namens Anton Meer hatte am Todestag des Hausknechts Schneider dessen Wertpapiere bei verschiedenen Banken verkauft. Einen Tag später waren diese von den Angehörigen Schneiders als gestohlen gemeldet worden.
Auch der zweite ältere Fall beginnt zunächst mit einer natürlichen Todesursache. Marie Emetzkofer, die im Alter von 74 Jahren in ihrem Bett gestorben war, hatte nach Aussage ihres Hausarztes Dr. Schweiger an einem Herzleiden gelitten.
Für den Hausarzt hatte es keinen Zweifel gegeben, dass sie an einem Herzschlag gestorben war. Professor Messerer, der damals wie zuvor im Falle Schneider die Sektion der Leiche vorgenommen hatte, bestätigt den Befund, wenngleich er die Möglichkeit eines Erstickungstodes nicht vollkommen ausschließen kann. Und auch hier waren aus der Wohnung der verstorbenen Wertpapiere gestohlen worden, die noch am Todestag der Frau Emetzkofer bei verschiedenen Banken verkauft wurden und erst einen Tag später als gestohlen gemeldet wurden.
Die Bankangestellten hatten eine Personenbeschreibung des Verkäufers angegeben, die auf Johann Berchtold schließen ließ. Bei einer Gegenüberstellung waren sich jedoch nicht alle dieser Angestellten sicher, dass dies der Mann gewesen war, der ihnen die Wertpapiere verkauft hatte.
Im Fall des Dreifachmordes in der Karlstraße bestätigt sich durch Zeugenaussagen, dass es keinen Anlass für Arbeiten an den Klosetts oder an dem Rohrsystem gegeben habe. Auch seien die Klosetts im Winter 1895/96 nie eingefroren oder verstopft gewesen. Eine wie auch immer geartete Reparatur oder Wartung war demnach weder notwendig gewesen noch in Auftrag gegeben worden.
Eine Zeugin, die Landgerichtsratswitwe Gruber, berichtet von einem Mann, der wenige Tage vor der Tat bei ihr vorstellig wurde, um angeblich nach der Wasserleitung zu sehen. In der Küche betätigte der Mann aber den Wasserhahn nicht, ging daraufhin in den Abort, und Frau Gruber beobachtete, dass er auch dort gar keine Arbeit verrichtete. Sie habe daraufhin Angst bekommen und nach ihrem Sohn gerufen.
Daraufhin habe der vermeintliche Installateur eilig die Wohnung verlassen. Der vorsitzende Richter fragt Frau Gruber, ob es dieser Mann gewesen sei, und deutet auf Johann Berchtold. „Ich glaube fest, dass es dieser Mann ist“, sagt Frau Gruber daraufhin aus.
Berchtold sagt aus, er habe die Frau noch nie zuvor gesehen.
Eine weitere Aussage bringt Johann Berchtold erheblich in Bedrängnis. Der Tagelöhner Ottmann sagt aus, er habe am 14. Februar 1896 in der Karlstraße einen ehemaligen Regimentskameraden besuchen wollen.
Dieser hatte ihm bei einer früheren Begegnung seine Adresse aufgeschrieben. Leider war die Schrift ein wenig unleserlich, sodass Kern sich nicht sicher gewesen war, ob sein Kamerad in der Hausnummer 37 oder 47 wohnte. Kurz vor Erreichen der Karlstraße hatte ihn in der Ottostraße ein Mann angesprochen und ihm eine silberne Uhr zum Kauf angeboten.
Doch Kern hatte abgelehnt. An der Karlstraße trennten sich die beiden Männer. Kern ging in die Hausnummer 37.
Doch da er den Namen seines Kameraden dort nicht finden konnte, war er kurz darauf wieder hinausgetreten. Dabei hatte er gesehen, wie der Mann, der ihm die Uhr verkaufen wollte, in die Hausnummer 33 ging.
Kern war dann zur Nummer 47 gegangen, doch auch dort konnte er den Namen seines Regimentskameraden nicht finden. Er sei dann in ein benachbartes Gasthaus gegangen, habe dort zwei Bier getrunken und sei dann wieder gegangen. Als er wieder auf die Straße trat, sah er den fremden Mann wieder aus dem Haus Nummer 33 hinausgehen.
Der Mann habe ihn erneut angesprochen. Dabei sei Kern aufgefallen, dass der Mann jetzt eine Verletzung an der Hand hatte, die blutete. Der Vorsitzende Richter will es genau wissen: An welchem Tag war das?
Kern antwortet: Am Freitag, dem 14. Februar. Er wisse das deswegen so genau, weil er vom Fastengebot dispensiert gewesen sei, an diesem Tag aber trotzdem kein Fleisch bekommen habe, sondern einen Pfannenkuchen.
Die Verteidigung Berchtolds wird für den Rechtsanwalt Dr. von Pannwitz zusätzlich dadurch erschwert, dass Berchtolds Frau behauptet, ihr Mann sei am Tattag die ganze Zeit über zu Hause gewesen, wohingegen Johann Berchtold selbst angibt, morgens in Schwabing gewesen zu sein. Während seiner Untersuchungshaft hatte Berchtold versucht, einen Kassiber an seine Frau aus dem Gefängnis zu schmuggeln, in welchem er sie dazu bewegen wollte, ihre Aussage bezüglich seines Aufenthalts am Tattag zu ändern.
Der Kassiber kam allerdings nicht bei Frau Berchtold an, sondern landete bei der Gefängnisleitung.
Bei 210 geladenen Zeugen ergeben sich freilich auch zahlreiche Widersprüche. So mancher Zeuge erinnert sich nicht mehr oder nur ungenau, oder, und das wird von Verteidiger von Pannwitz angeführt, sie sind durch die inzwischen eingehende Berichterstattung in der Presse beeinflusst. So wundert es nicht, dass im Prozess von einem Doppelgänger Berchtolds die Rede ist oder auch, dass Berchtold unter verschiedenen Verkleidungen aufgetreten sei, um seine Spur zu verwischen.
Doch was entspricht davon wirklich der Wahrheit? Was ist nur durch Gerüchte, Erinnerungsfehler oder die Berichterstattung in der Presse entstanden?
Das Illustrierte Münchener Extrablatt berichtet ausführlich über die einzelnen Verhandlungstage. Viele Zeugenaussagen werden dabei wörtlich wiedergegeben. Zahlreiche Abbildungen ergänzen die Berichte.
Dadurch können wir uns heute ein erstaunlich detailliertes Bild davon machen, wie der Prozess im Herbst des Jahres 1896 tatsächlich ablief.
Am letzten Verhandlungstag nehmen die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger den ganzen Tag in Anspruch, sodass sich die Geschworenen erst gegen 20:30 Uhr zur Beratung zurückziehen. Nach einstündiger Beratung kehren die Geschworenen in den Gerichtssaal zurück. Der Obmann, Bankdirektor Baumann, verliest den mit Spannung erwarteten Wahrspruch der Geschworenen.
Johann Berchtold ist schuldig, die Ministerialratswitwe Caroline von Ros und deren Tochter Juli Ros sowie die Köchin Maria Gradel getötet zu haben und diese Personen beraubt zu haben. Derselbe ist auch schuldig, den Diebstahl zum Schaden der Heubindersfrau Emetzkofer begangen zu haben. Das Gericht verurteilt Berchtold daraufhin für jeden der drei Morde zum Tode und wegen des Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren.
Einen Tag nach seiner Verurteilung begeht Berchtold in seiner Zelle in der Frauenfeste einen Ausbruchsversuch. Mit einem Holzstück versucht er, den in seiner Zelle befindlichen Ofen aus seiner Verankerung zu lösen und sich einen Weg ins Freie zu verschaffen. Doch das Vorhaben misslingt.
Obwohl Berchtold die ganze Nacht hindurch daran arbeitet, erweist sich das Holzstück als ungeeignet, den tief in der Zellenwand verankerten Ofen zu lösen. Als der Wärter am nächsten Morgen seine Runde macht und Berchtolds Zelle kontrolliert, sieht er den zum Teil freigelegten Ofen und einen vollkommen erschöpften und gebrochenen Johann Berchtold. Er habe ausbrechen wollen, um den selbstbestimmten Tod in den Wellen der Isar zu suchen.
Berchtold wird am 28. März 1897 begnadigt. Seine Strafe wird in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt.
Seine weitere Haft verbringt Berchtold, der nach wie vor seine Unschuld beteuert, ab dem 1. April 1897 im Zuchthaus Kaisheim. Die Stimmen, die Berchtolds Verurteilung kritisieren, verstummen in der Folgezeit nie ganz.
Sein Verteidiger Dr. Pannwitz unternimmt mehrere Versuche, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Er hatte private Ermittlungen angestellt und dabei eine Zeugin ausfindig gemacht, die Berchtold zur Tatzeit in Schwabing gesehen haben wollte.
Auch kann von Pannwitz mehrere Zeugen ausfindig machen, deren Aussagen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der damaligen Belastungszeugen wecken sollten.
Gegen Ende des Jahres 1911 kommt erneut die Meldung einer bevorstehenden Wiederaufnahme des Verfahrens auf, wie in einem Bericht der Münchener Neuesten Nachrichten vom 23. Dezember 1911 nachzulesen ist. Zu einer tatsächlichen Wiederaufnahme des Verfahrens kommt es jedoch nie.
Johann Berchtold stirbt am 5. September 1925 in seiner Haft im Zuchthaus Kaisheim. Gemäß damaliger Zeitungsberichte soll er noch auf seinem Sterbebett seine Unschuld beteuert haben.
Der Fall Johann Berchtold, der als „der Würger von München“ in die Kriminalgeschichte einging, bleibt bis heute umstritten. Ein Indizienprozess, der weit über die Grenzen Münchens hinaus mit großer Spannung verfolgt wurde, endete mit drei Todesurteilen und einer lebenslangen Zuchthausstrafe. Ob der Maurer tatsächlich der Täter war oder ob ein Justizirrtum vorliegt, konnte nie zweifelsfrei geklärt werden.
Mögen die Opfer, die Ministerialratswitwe Caroline von Ros, ihre Tochter Juli von Ros sowie die Köchin Maria Gradel, in Frieden ruhen.